Für Zusendung der Kontoauszüge darf nur dann Gebühr verlangt werden, wenn Kunde die Zusendung ausdrücklich wünscht
Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 14.03.2011 entschieden, dass Banken ihren Kunden keine Gebühren für eine Zusendung der Kontoauszüge berechnen dürfen. In dem vom LG Frankfurt/Main entschiedenen Fall wurden die AGB der Deutschen Bank insoweit für unwirksam erklärt, als dass eine Klausel, nach der die Deutsche Bank dem Kunden die Kontoauszüge nach 30 Tage unaufgefordert zusenden - und das auch in Rechnung stellen - darf für unwirksam erklärt. Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, verzichtet die Deutsche Bank aktuell schon auf die Erhebung dieser Zusendegebühr.
Zwar betrifft das Urteil direkt nur die Deutsche Bank, es wird jedoch Auswirkungen auf alle Kreditinstitute haben, die Ihren Kunden unaufgefordert Bankauszüge zusenden. Auch wenn Banken per Gesetz verpflichtet sind, Ihre Kunden einmal monatlich über die Zahlungsvorgänge auf ihrem Konto zu informieren, so dürfen nach diesem Urteil des LG Frankfurt/Main keine Gebühren für die Zusendung verlangt werden, wenn der Kunde die Zusendung nicht ausdrücklich verlangt.
vgl. LG Frankfurt am Main, Urteil vom 14.03.2011; Az: 2-25 O 260/10
LG Frankfurt / Main 2-25 O 260/10
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