Bank darf keine Gebühr für Kreditbearbeitung verlangen

Ein weiteres Mal hat ein Oberlandesgericht einer Bank ein einmaliges Bearbeitungsentgelt für einen Privatkredit untersagt. Mit einem aktuellen Urteil des OLG Zweibrücken (Az: 4 U 174/10) wurde nochmals klargestellt, dass die Kreditvergabe (samt der damit verbundenen Arbeiten der Prüfung der Vermögensverhältnisse, Durchführung von Beratungsgesprächen und der Erstellung von Vertragsunterlagen) im Interesse der Bank geschehe und vom Kunden daher keine Gebühr für einen Privatkredit verlangt werden kann - anderslautende AGB sind unwirksam.

Klausel über Zahlung einer monatlichen Kontoführungsgebühr ist unwirksam

Der Bundesgerichtshof hat mit einer Entscheidung vom 7. Juni 2011 entschieden, dass die Klausel über die Zahlung einer monatlichen Gebühr für die Fürhunge eines Darlehenskontos in den AGB einer Bank unwirksam ist.

Gegen die hier streitgegenständliche Klausel hat ein Verbraucherschutz mit dem Argument geklagte, dass die Bank für die vereinnahmte Kontoführungsgebühr keine Sonderleistung erbringe, sondern lediglich ihrer eigenen Rechnungslegungspflicht genüge. Diese Leistung zur Rechnungslegung bestehe für die Bank bereits aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen, weshalb hierfür kein Entgelt vom Kunden verlangt werden kann. Dieser Argumentation hat der BGH nun Recht gegeben: Den Rest des Eintrags lesen »

Für Zusendung der Kontoauszüge darf nur dann Gebühr verlangt werden, wenn Kunde die Zusendung ausdrücklich wünscht

Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 14.03.2011 entschieden, dass Banken ihren Kunden keine Gebühren für eine Zusendung der Kontoauszüge berechnen dürfen. In dem vom LG Frankfurt/Main entschiedenen Fall wurden die AGB der Deutschen Bank insoweit für unwirksam erklärt, als dass eine Klausel, nach der die Deutsche Bank dem Kunden die Kontoauszüge nach 30 Tage unaufgefordert zusenden - und das auch in Rechnung stellen - darf für unwirksam erklärt. Auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, verzichtet die Deutsche Bank aktuell schon auf die Erhebung dieser Zusendegebühr. Den Rest des Eintrags lesen »

Einmalige Bearbeitungsgebühr für Darlehenskonto ist unwirksam

Das OLG Bamberg hat entschieden, dass die AGB einer Sparkasse, die in einem sog. Preisaushang eine Entgeltklausel verwendet, nach der “ein einmaliges Bearbeitungsentgelt in Höhe von 2% für Privatkredite” unwirksam sind. Eine derartige Klausel über Bearbeitungsgebühren ist nach der mittlerweile schon rechtskräftigen Entscheidung des OLG Bamberg nach § 307 I BGB unwirksam

Sorgfaltspflichtverletzung der Bank durch Verwendung herkömmlicher TAN-Systeme

Nach einer Entscheidung des LG Berlin kann in der Verwendung eines herkömmlichen TAN-Systems zumindest dann eine Sorgfaltspflichtverletzung gesehen werden, wenn dieses System bei der Mehrzahl der Kreditinstitute nicht mehr im Einsatz ist und hinter dem Sicherheitsstandard des neueren Systems zurückbleibt.

KG-Urteil vom 29.11.2010; Az: 26 U 159/09

Verletzung der Aufklärungspflicht einer Bank führt zu Schadensersatz

Nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main ist eine Bank zur Vermeidung von Interessenskonflikten verpflichtet, einen Kunden im Rahmen der Anlageberatung von sich aus darauf hinzuweisen, dass sie für den Erwerb von Fondsanteilen durch den Kunden eine Rückvergütung erhält. Diese Verpflichtung besteht unabhängig von der Höhe der Provisionen und unabhängig davon, ob der Beratene danach fragt. 

Landgericht Frankfurt/Main, Urteil v. 25.09.2009; Az.: 2-27 O 455/08

Unwirksamkeit der Entgeltklausel in Nr. 17 Abs. 2 Nr. 1 AGB-SpK

Der Bundesgerichtshof hat am 21.04.2009 folgendes Urteil zu Sparkassen-AGB gefällt:

Die dem Muster von Nr. 17 Abs. 2 Satz 1 AGB-Sparkassen gebildete Klausel einer Sparkasse„Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden die Entgelte im Privat- und Geschäftskundenbereich von der Sparkasse unter Berücksichtigung der Marktlage (z.B. Veränderung des allgemeinen Zinsniveaus) und des Aufwands nach gem. § 315 des Bürgerlichen Gesetzbuches nachprüfbaren billigen Ermessen festgelegt und geändert”ist im Bankverkehr mit Verbrauchern nach § 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam. Vgl. BGH, Urt. v. 21.04.2009 – XI ZR 78/08 (OLG Brandenburg)